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Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen: Wir versprechen ihnen Genauigkeit!

In Großbritannien gibt es keine Instanz für beglaubigte Übersetzungen, obwohl diese sich extrem von anderen unterscheiden. Schließlich wird eine rechtskräftige Aussage verfasst, die bezeugt, dass die Übersetzung richtig und detailgetreu den Inhalt des Originals wiedergibt. In vielen Fällen werden nämlich Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden ebenso wie Abschlusszeugnisse von Arbeitgebern, Universitäten, Versicherungen und Behörden als legaler Statusnachweis verlangt.

Fakt ist: Beglaubigte Übersetzungen müssen von kompetenten und ausgewiesenen Experten angefertigt werden. Nur die Übersetzer, die dahingehend explizite Erfahrung nachweisen können, werden bei filologi.com dafür eingesetzt. Zwar gibt es von einem Land zum anderen keinen Einheitsstil für anerkannte Zertifikate oder notarielle Beglaubigungen, aber stets müssen verschiedenste Kriterien erfüllt sein, um als beglaubigtes Dokument anerkannt zu werden. filologi.com bietet Ihnen rechtlich gültige Übersetzungen aus und in allen wichtigen europäischen und asiatischen Sprachen an. In einigen Fällen erfordern beglaubigte Übersetzungen aber nicht nur eine vom Übersetzer angefertigte Zertifizierung, sondern auch eine notarielle Beglaubigung oder eine eidesstattliche Erklärung. Darum kümmern wir uns – garantiert!

Details zum Thema beglaubigte Übersetzungen:

Das filologi.com Übersetzungsbüro bietet besondere Übersetzungsdienste für das Beglaubigen eines übersetzten Dokuments an. Ob eidesstattliche Erklärung oder notariell beglaubigte Urkunde – im Fall des Falles bestätigen Notare, Juristen oder Rechtsanwälte, dass der Übersetzer alle geforderten Qualifikationen hat und die vorliegende Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt worden ist. Die durch einen Stempel auf jeder Seite beglaubigte Übersetzung ist daher im Normalfall vor allen Zivil- sowie Strafgerichten gültig. Bitte beachten Sie: Erst wenn ein Übersetzer die Genauigkeit seiner Übersetzung vor einem Notar beschwört, ist diese laut britischem Recht beeidigt. In anderen Ländern kann es sein, dass ein vereidigter Übersetzer seinen eigenen Stempel unter den Text setzt, wobei es sich jedoch nicht um eine offizielle Beglaubigung handelt.

Beglaubigte Übersetzungen sind häufig bei Ämtern und Behörden für Dokumente wie Verträge, Firmengründungen, Registrierungsunterlagen, Haftbefehle und Finanzdokumente nötig. Unsere Kunden können beglaubigten Übersetzungen von Pässen, Geburts- und Heiratsurkunden, Totenscheinen, Diplomen, Bildungszertifikaten, polizeilichen Führungszeugnissen, elterlichen Einverständniserklärungen und weiteren personenbezogenen Dokumenten aus und in die wichtigsten Sprachen dieser Welt erstellen lassen.

Ein beglaubigtes Übersetzungsdokument besteht aus einer Kopie des Originals in der Ausgangssprache und seiner Übersetzung. Das Notariat bindet diese Dokumente zusammen und bringt dann das entsprechende Siegel an. Wenn eine eidesstattliche Versicherung als Voraussetzung für das Anerkennen einer Übersetzung gilt, schwören unsere Übersetzer in Textform, dass die Übersetzung zu 100 % akkurat ist.

Falls Sie eine Beurkundung oder eine öffentliche Beurkundung von persönlichen Dokumenten benötigen, rufen Sie bitte einen unserer spezialisierten Mitarbeiter an. Diese werden Ihre Dokumente alsbald wie möglich übersetzen und beglaubigen.

Rechtskräftigkeit durch Apostillen

Landesübergreifende Authentifizierung von Dokumenten war ein lästiger Prozess, bis die Hager Konventionen 1961 die Ausstellung von Apostillen eingeführt hat. Für Großbritannien bedeutet dies, dass jede beglaubigte Übersetzung an das Britische Außenministerium geht. Hier wird geprüft ob das Dokument Unterschrift, Stempel und Siegel eines Notars oder Richters aufweist.

Eine Apostille ist ein international anerkanntes Zertifikat, das im Rahmen der Hager Konventionen anerkannt wird. In allen Ländern, die Mitglieder der Hager Konventionen sind, gilt diese Art der Beglaubigung. Wenn Ihre Übersetzung in einem Land, das die Hager Konventionen nicht unterzeichnet hat, gelten soll, muss dessen Botschaft konsultiert werden um zu erfragen, welche Voraussetzungen für eine Legalisierung von Nöten sind.

Detaillierte Informationen zur Beglaubigung und Legalisierung übersetzter Dokumente sowie zu Apostillen erhalten Sie von unseren Projektmanagern unter +44 (0) 207 193 8024, Skype Me™! Oder Sie senden Ihre Anfrage per E-Mail an: london@filologi.com

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